Lagerung
- Untersuchungsmaterial für den Antikörpernachweis
LIA, KBR, NT, Immunoblot, Aviditätstest, etc.
Materialien: SERUM, EDTA-Blut und LIQUOR
- möglichst nicht länger als 24 Stunden bei Raumtemperatur
- möglichst nicht länger als 72 Stunden bei 2 bis 8 °C
- längere Lagerung unter –18 °C
- Untersuchungsmaterialien für den Virusnachweis
Virusisolierung
Materialien: Stuhl, Harn, zellhaltiger Liquor, Bläschenabstriche,
Nasen-Rachensekrete, Nasen-Rachenabstriche, Lavagen, Punktate,
Gewebeproben, z.B. Biopsie- bzw. Leichenmaterial (in physiologischer
Kochsalzlösung oder in geeignetem Transportmedium – kann bei
Bedarf angefordert werden) etc.
• Materialien unbedingt so schnell wie möglich in das Labor transportieren
• Transportdauer sollte 24 Stunden nicht überschreiten
Ausnahme: Bei Probengewinnung am Wochenende oder Feiertag.
Aufbewahrung bei 2–8 °C (nicht einfrieren)
AG-ELISA
Materialien: Nasen-Rachensekret- und -abstriche, Bronchialsekret, Stuhl
• Materialien unbedingt so schnell wie möglich in das Labor transportieren
• Transportdauer sollte 24 Stunden nicht überschreiten
Ausnahme: Bei Probengewinnung am Wochenende oder Feiertag.
Aufbewahrung bei 2–8 °C
PCR
Materialien: EDTA-Plasma, EDTA-Blut, Serum, Liquor, Stuhl, Harn, Abstrichmaterial, resp. Sekrete, EDTA-Knochenmark, Biopsie-, Leichenmaterial, etc.
• 24 Stunden bei Raumtemperatur
• 72 Stunden bei 2–8 °C
• längere Lagerung unter –18 °C
Achtung: Bei Lagerung unter –18 °C sollte das Material tiefgekühlt versendet werden
Antigennachweis
Material: Stuhl
• Materialien unbedingt so schnell wie möglich in das Labor transportieren
Ausnahme: Bei Probengewinnung am Wochenende oder Feiertag.
Aufbewahrung bei 2–8 °C (nicht einfrieren)
Transport
Der Transport für alle genannten Materialien sollte über ein eigenes Transportsystem oder per Post erfolgen.
Beim Versand von "Diagnostischen Proben" per Post muss unbedingt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) eingehalten werden.
Die Versandstücke sind mit einer Aufschrift zu kennzeichnen, die in einem, auf die Spitze gestellten Quadrat die Buchstabenkombination "UN" und die Kennzeichnungsnummer des enthaltenen Füllgutes angibt. Die Kennzeichnungsnummer bezüglich Ihrer Proben entnehmen Sie bitte dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.
Proben von PatientInnen mit Verdacht auf eine Infektion mit hochpathogenen Viren (MERS, Vogelinfluenza, etc.) nur nach telefonischer Vorankündigung einsenden. Bei der Beförderung muss das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) eingehalten werden.