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Diagnostik / Lagerung und Transport
 
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Inhaltsbereich

Lagerung und Transport

Lagerung

  1. Untersuchungsmaterial für den Antikörpernachweis
    LIA, KBR, NT, Immunoblot, Aviditätstest, etc.
    Materialien: SERUM, EDTA-Blut und LIQUOR

    • möglichst nicht länger als 24 Stunden bei Raumtemperatur
    • möglichst nicht länger als 72 Stunden bei 2 bis 8 °C
    • längere Lagerung unter –18 °C

  2. Untersuchungsmaterialien für den Virusnachweis

    Virusisolierung

    Materialien: Stuhl, Harn, zellhaltiger Liquor, Bläschenabstriche,
    Nasen-Rachensekrete, Nasen-Rachenabstriche, Lavagen, Punktate,
    Gewebeproben, z.B. Biopsie- bzw. Leichenmaterial (in physiologischer
    Kochsalzlösung oder in geeignetem Transportmedium – kann bei
    Bedarf angefordert werden) etc.

    • Materialien unbedingt so schnell wie möglich in das Labor transportieren
    • Transportdauer sollte 24 Stunden nicht überschreiten

    Ausnahme: Bei Probengewinnung am Wochenende oder Feiertag.
    Aufbewahrung bei 2–8 °C (nicht einfrieren)

    AG-ELISA

    Materialien: Nasen-Rachensekret- und -abstriche, Bronchialsekret, Stuhl

    • Materialien unbedingt so schnell wie möglich in das Labor transportieren
    • Transportdauer sollte 24 Stunden nicht überschreiten

    Ausnahme: Bei Probengewinnung am Wochenende oder Feiertag.
    Aufbewahrung bei 2–8 °C

    PCR
    Materialien: EDTA-Plasma, EDTA-Blut, Serum, Liquor, Stuhl, Harn, Abstrichmaterial, resp. Sekrete, EDTA-Knochenmark, Biopsie-, Leichenmaterial, etc.

    • 24 Stunden bei Raumtemperatur
    • 72 Stunden bei 2–8 °C
    • längere Lagerung unter –18 °C
    Achtung: Bei Lagerung unter –18 °C sollte das Material tiefgekühlt versendet werden

    Antigennachweis
    Material: Stuhl

    • Materialien unbedingt so schnell wie möglich in das Labor transportieren

    Ausnahme: Bei Probengewinnung am Wochenende oder Feiertag.
    Aufbewahrung bei 2–8 °C (nicht einfrieren)


Transport

Der Transport für alle genannten Materialien sollte über ein eigenes Transportsystem oder per Post erfolgen.
Beim Versand von "Diagnostischen Proben" per Post muss unbedingt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) eingehalten werden.

Die Versandstücke sind mit einer Aufschrift zu kennzeichnen, die in einem, auf die Spitze gestellten Quadrat die Buchstabenkombination "UN" und die Kennzeichnungsnummer des enthaltenen Füllgutes angibt. Die Kennzeichnungsnummer bezüglich Ihrer Proben entnehmen Sie bitte dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.

Proben von PatientInnen mit Verdacht auf eine Infektion mit hochpathogenen Viren (MERS, Vogelinfluenza, etc.) nur nach telefonischer Vorankündigung einsenden. Bei der Beförderung muss das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) eingehalten werden.


WICHTIG: Ihre Proben dürfen ausschließlich in bruchsicheren
Gefäßen und von einer Schutzhülle (siehe Beispiel) umgeben
per Post transportiert werden.

HINWEIS:

  • Bitte verwenden Sie saubere Röhrchen bzw. Gefäße ohne Zusätze
  • Kleine Gewebe- bzw. Biopsieproben in sauberen Röhrchen mit
  • Zusatz von ca. 1 ml 0,9%iger NaCl Lösung versenden
  • Für die Untersuchung von Blut verwenden Sie bitte EDTA-Röhrchen

Probenversand


» Download Probenversandbroschüre

 
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